Hauswirtschaft

Hauswirtschafterin / Hauswirtschafter


Bildungsgang
3 Jahre Ausbildung im dualen System
Erwachsenenbildung:
Grundbildungslehrgang
(ca. 15 Monate)

Gesetzliche Grundlage
Verordnung über die Berufsbildung zum/zur Hauswirtschafter/in vom 30.6.1999


Voraussetzung Prüfungszulassung
Externprüfung nach § 40.2 Berufsbildungsgesetz (mind. 6 Jahre* Berufspraxis im hauswirtschaftlichen Bereich)

Prüfung
Staatliche Berufsabschlussprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz ? 39 oder
? 40.2.

Tätigkeitsfelder:
Privat- u. Gro?haushalt
Selbstständige Tätigkeiten in Teilbereichen eines Großhaushaltes
Fachkraft in Catering-Unternehmen, Reinigungsbetrieben



* Volle Tätigkeit im eigenen Haushalt wird anerkannt